Reiseversicherung für Schwangere: was sie abdeckt und wo die Grenzen liegen
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Während einer Schwangerschaft zu reisen ist in vielen Fällen möglich, eine Reiseversicherung deckt jedoch meist nur unvorhergesehene Komplikationen ab, nicht die reguläre Geburt selbst, wenn sie planbar erfolgt. Sowohl Fluggesellschaften als auch Versicherer setzen zudem eigene Wochengrenzen für Schwangere.
Dieser Leitfaden erklärt, was üblicherweise gedeckt ist und was vor der Reise geprüft werden sollte.
Was eine Reiseversicherung während der Schwangerschaft normalerweise abdeckt
In der Regel sind unvorhergesehene Komplikationen der Schwangerschaft sowie allgemeine medizinische Notfälle abgedeckt, sofern die Schwangerschaft beim Kauf angegeben wurde.
Wochengrenze: Fluggesellschaft versus Versicherer
Airlines setzen oft eigene Grenzen für Flüge in späten Schwangerschaftswochen, unabhängig davon, was die Reiseversicherung abdeckt; beide Grenzen sollten separat geprüft werden.
Häufige Fehler bei der Versicherung während der Schwangerschaft
Ein verbreiteter Fehler ist es, die Schwangerschaft beim Kauf nicht anzugeben, was im Bedarfsfall zur Ablehnung von Leistungen führen kann.
Wie Assist-365 darauf antwortet
Bei Assist-365 sollte die Schwangerschaft beim Angebot angegeben werden, damit die genauen Bedingungen und Wochengrenzen für den individuellen Fall bestätigt werden können.
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Häufig gestellte Fragen
Deckt die Reiseversicherung eine Geburt ab, wenn das Baby während der Reise zur Welt kommt?
In der Regel nicht die planbare Geburt selbst, wohl aber unvorhergesehene medizinische Komplikationen; die genauen Bedingungen sollten im Angebot geprüft werden.
Bis zu welcher Schwangerschaftswoche kann ich eine Reiseversicherung abschließen?
Das variiert je nach Anbieter und Plan; die genaue Grenze sollte direkt beim Angebot bestätigt werden.
Muss ich beim Kauf der Versicherung angeben, dass ich schwanger bin?
Ja, eine korrekte Angabe ist wichtig, damit die Deckung im Bedarfsfall greift.
Deckt die Versicherung auch andere medizinische Notfälle ab, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben?
Ja, die allgemeine medizinische Notfalldeckung bleibt unabhängig von der Schwangerschaft bestehen.