Working-Holiday-Visum: die Länderliste und die geforderte Versicherung

Guías · Aktualisiert: 2026-07-20 · von Viaje365 Redaktionsteam

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Das Working-Holiday-Visum (WHV) ermöglicht es, aufgrund eines bilateralen Abkommens zwischen diesem Land und deinem eigenen vorübergehend in einem Land zu leben und zu arbeiten, typischerweise zwischen 6 und 24 Monaten, mit einer Altersgrenze, die meist zwischen 18 und 30 Jahren liegt (und in einigen spezifischen Abkommen bis zu 35 Jahren). Mehr als zwanzig Länder unterhalten Abkommen dieser Art – darunter Australien, Neuseeland, Kanada, Japan, Südkorea, das Vereinigte Königreich, Irland, Deutschland und Frankreich –, aber jedes bilaterale Abkommen hat seine eigenen Regeln zu Alter, Dauer und fast immer seine eigene Anforderung an eine Krankenversicherung.

Fast alle Konsulate verlangen eine Versicherungsbescheinigung, die Krankenhausaufnahme, medizinische Behandlung und Rücktransport während des gesamten Aufenthalts abdeckt, nicht nur einzelne Reiseunfälle; der häufigste Fehler ist, eine kurze Reiseversicherung vorzulegen, die ausläuft, bevor das Visum endet.

Welche Länder ein Working-Holiday-Visum anbieten

Jedes bilaterale Abkommen legt seine eigene Altersgrenze und Dauer fest, daher lohnt es sich, das spezifische Abkommen zwischen deinem Land und dem gewählten Zielland zu prüfen, nicht nur die allgemeine Liste.

Warum fast alle eine Krankenversicherung verlangen

Das WHV ist kein Touristenvisum: Es beinhaltet Arbeit und in vielen Fällen keinen automatischen Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem des Ziellandes ab dem ersten Tag. Deshalb ist die Versicherungspflicht bei den meisten Abkommen nicht optional: Das Konsulat muss sicherstellen, dass der Inhaber im Falle eines medizinischen Notfalls nicht von öffentlichen Mitteln abhängig sein wird.

Worauf ein Konsulat bei der Versicherungsbescheinigung achtet

Die für diese Art von Visum konzipierten Assist-365-Linien

Assist-365 hat spezifische Linien für lange Aufenthalte und Visa vom Typ Working Holiday – Global Backpacker, Safe Exchange und World Explorer – die entwickelt wurden, um längere Zeiträume mit von Konsulaten und Botschaften akzeptierten Bescheinigungen abzudecken. Jede Linie ist für ein anderes Aufenthaltsprofil gedacht (Langzeit-Backpacker, Austauschprogramme und verlängerte Arbeits- oder Studienaufenthalte), daher lohnt es sich, bei der Angebotserstellung die genaue Visumart anzugeben, um die richtige Linie zu wählen. Beim direkten Kauf kannst du den Code MEDALLOADV2023 verwenden.

Häufige Fehler bei der Wahl der Versicherung für Working Holiday

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Beispiele für Working-Holiday-Visum-Abkommen

ZiellandTypische DauerTypische Altersgrenze
AustralienBis zu 12 Monate (in einigen Fällen verlängerbar)18 bis 30/35 je nach Nationalität
Neuseeland6 bis 12 Monate18 bis 30/35 je nach Nationalität
Kanada12 bis 24 Monate18 bis 35 je nach bilateralem Abkommen
Japan6 bis 12 Monate18 bis 30
SüdkoreaBis zu 12 Monate18 bis 30
IrlandBis zu 12 Monate18 bis 30/35 je nach Abkommen
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Häufig gestellte Fragen

Bis zu welchem Alter kann ich ein Working-Holiday-Visum beantragen?

Im Allgemeinen zwischen 18 und 30 Jahren, obwohl einige spezifische bilaterale Abkommen die Grenze bis auf 35 Jahre ausdehnen.

Reicht die normale Reiseversicherung für das Working-Holiday-Visum aus?

Nicht immer; sie muss die gesamte Dauer des Visums ohne Unterbrechung abdecken und verlangt in der Regel einen bestimmten Mindestdeckungsbetrag für die medizinische Versorgung.

Was unterscheidet Global Backpacker, Safe Exchange und World Explorer von Assist-365?

Es sind Assist-365-Linien für lange Aufenthalte, die auf unterschiedliche Profile ausgerichtet sind (Backpacker, Austausch und verlängerte Arbeits- oder Studienaufenthalte); bestätige bei der Angebotserstellung, welche zu deiner Visumart passt.

Kann ich mit dieser Art von Versicherung gleichzeitig arbeiten und studieren?

Das hängt vom Plan und der Visumart ab; es lohnt sich, dies direkt bei der Angebotserstellung vor dem Kauf zu bestätigen.

Wann sollte ich die Versicherung für das Working-Holiday-Visum abschließen?

Vor der Einreichung des Konsularantrags, da viele Verfahren die Versicherungsbescheinigung als Teil der Visumdokumente verlangen, nicht erst vor der Reise.

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